Gebühren und Honorare

Die Frage des Anwaltshonorars macht vielen Menschen, die wegen ihrer rechtlichen Probleme eigentlich Hilfe suchen Angst. Jeder kennt Geschichten aus seinem Bekanntenkreis, bei denen der Anwalt für eine kurze Beratung eine horrende Rechnung geschickt hat. Hätte man das nur vorher gewusst…

Sicher, die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist nicht ganz billig. Vergleicht man aber anwaltliche Gebühren mit dem, was beispielsweise Handwerker in Rechnung stellen, liegen die Kosten zumeist nicht viel höher. Der einzige Unterschied besteht darin, dass der Handwerker meistens nach Stunden abrechnet, während die Rechnung eines Rechtsanwalts für viele ein Buch mit sieben Siegeln darstellt. Dabei unterliegen auch Anwaltskosten klaren Regeln.

Das Honorar, das ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit erhält, bestimmt sich in erster Linie nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Durch dieses Gesetz und seine Anlagen ist den meisten anwaltlichen Tätigkeiten eine bestimmte Gebühr oder zumindest ein Gebührenrahmen, also eine Ober- und Untergrenze der vorgesehenen Gebühren, zugewiesen. Zum Teil, insbesondere in Straf- und Bußgeldsachen, werden den einzelnen Tätigkeiten unmittelbar Geldbeträge zugeordnet. In anderen Fällen richtet sich das Honorar nach dem sogenannten Streitwert, d.h. dem wirtschaftlichen Wert Ihres Anliegens.

Daneben gibt es die Möglichkeit, das Anwaltshonorar frei zu vereinbaren. Hierbei kann beispielsweise ein pauschaler Betrag für die gesamte Tätigkeit des Anwalts, oder ein Stundenhonorar vereinbart werden. Diese Möglichkeit wird man wählen, wenn der Mandant von Anfang an genau wissen will, welche Gebühren entstehen, oder wenn die gesetzlichen Gebühren ausnahmsweise nicht ausreichen, um Ihre Angelegenheit kostendeckend zu bearbeiten.

Wir bemühen uns, im Umgang mit unseren Mandanten von Anfang an transparent zu machen, welche Kosten bei einem Auftrag im Raum stehen. Wir werden daher in aller Regel bereits im ersten Gespräch auch dieses Thema ansprechen und Ihnen erläutern, welche Kosten bereits zu diesem frühen Zeitpunkt erkennbar sind und was im schlimmsten Fall auf Sie zukommen kann. Die Frage, ob ein bestimmtes rechtlich mögliches Vorgehen für den Mandanten auch wirtschaftlich sinnvoll ist, stellt immer einen wichtigen Teil unserer Beratung dar.

Sie müssen auch keine Angst davor haben, dass bereits durch ein erstes kurzes Beratungsgespräch Gebühren von mehreren Hundert Euro anfallen. Für die Erstberatung eines Verbrauchers berechnen wir in aller Regel zwischen 50,- € und 190,- € (zzgl. MwSt.). Überschreiten unsere Gebühren diesen Bereich, werden wir Sie darauf hinweisen, bevor höhere Kosten anfallen.