Strafrecht
Strafrecht ist sicherlich ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Die Rechtsanwälte Bastian Bödeker und Elmar Kirst sind auf diesem Gebiet seit vielen Jahren deutschlandweit erfolgreich tätig.
Rechtsanwalt Bödeker begann seine anwaltliche Tätigkeit in Aachen in einer der führenden strafrechtlichen Kanzleien der Region.
Auch Rechtsanwalt Kirst legte schon während seiner Ausbildung einen besonderen Schwerpunkt auf strafrechtliche Fragestellungen. Seit er als Rechtsanwalt zugelassen ist, kämpft er als engagierter Strafverteidiger für seine Mandanten. Rechtsanwalt Kirst ist zudem seit 2010 Fachanwalt für Strafrecht.
In folgenden Bereichen des Strafrechts sind wir für Sie tätig:
- Verteidigung von Beschuldigten und Angeklagten in Strafverfahren
- Verteidigung bei Untersuchungshaft
- Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Bußgeldverfahren
- Verteidigung in Berufung und Revision
- Präventivberatung für Unternehmen und Privatpersonen (Compliance)
- Vertretung von durch Straftaten Geschädigten (Opfervertretung)
Verteidigung von Beschuldigten und Angeklagten in Strafverfahren
Die Verteidigung von Beschuldigten ist sicherlich das Kernstück der anwaltlichen Tätigkeit im Strafrecht. Jeder Beschuldigte, ob schuldig oder unschuldig, hat in unserem Rechtsstaat im Strafverfahren bestimmte Rechte. Leider verlieren Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte diese Rechte in der Praxis oftmals aus dem Auge. Hat die Justiz erst einmal einen Verdächtigen gefunden, kann man sich oft des Eindrucks nicht erwehren, dass das weitere Verfahren nur noch dazu dient, diesen Verdacht zu bestätigen und den Verdächtigen letztlich zu verurteilen. Die Unschuldsvermutung oder der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ verkommen dabei oft zu Lippenbekenntnissen, die für den Beschuldigten keinen wirklichen Schutz darstellen können. Das einzige was dagegen hilft, ist ein engagierter Verteidiger der die Rechte seines Mandanten konsequent einfordert und – notfalls auch gegen Widerstände – durchsetzt. Genau diese Aufgabe wollen wir für Sie übernehmen. Es ist dabei wichtig, dass wir möglichst früh tätig werden können, weil wir oft nur so verhindern können, dass sich bei den Strafverfolgungsbehörden Überzeugungen festsetzen, von denen man nur schwer wieder abkommt. Nehmen Sie daher Kontakt zu uns auf, sobald Sie erfahren, dass gegen Sie ermittelt wird.
Verteidigung bei Untersuchungshaft
Ein Verdächtiger wird eingesperrt, obwohl er nach wie vor als unschuldig zu gelten hat. Es gibt wohl keinen größeren und schwerwiegenderen Eingriff in die Rechte des Beschuldigten. Auch für die Familie ist es eine große Belastung, wenn Vater, Bruder oder Schwester plötzlich festgenommen werden. Umso wichtiger ist es, dass der Beschuldigte in dieser Situation schnelle und professionelle Hilfe durch einen qualifizierten Verteidiger bekommt. Als erfahrene Strafverteidiger sind die Rechtsanwälte Bastian Bödeker und Elmar Kirst regelmäßig auch in Haftsachen tätig.
Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Bußgeldverfahren
Jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, besonders jeder Auto- oder Motorradfahrer, weiß, wie schnell etwas passieren kann. Ein übersehenes Schild, ein zu spätes Bremsen oder die falsche Einschätzung, dass man doch gar nicht so viel getrunken hat und sicher noch fahren kann. Dabei sind die Folgen oftmals sehr ernst. Spätestens wenn ein Fahrverbot, oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen, nimmt die scheinbar harmlose Verkehrssache schnell existenzbedrohende Züge an. Die Verteidigung auf diesem speziellen Gebiet erfordert in vielen Fällen besondere Kenntnisse und ein großes technisches Verständnis, um Fehler in den polizeilichen Messmethoden aufspüren und entlarven zu können. Mit den Rechtsanwälten Bastian Bödeker und Uli Rennen finden Sie bei uns 2 Ansprechpartner, die über genau diese besonderen Kenntnisse verfügen und Sie daher auch in diesem Gebiet qualifiziert verteidigen können.
Verteidigung in Berufung und Revision
Rechtsmittelverfahren im Strafrecht sind besonders bedeutsam. Ob das Gericht den Angeklagten in erster Instanz verurteilt hat, oder ob die Staatsanwaltschaft ein härteres Urteil erreichen will, die Lage ist für den Betroffenen noch ernster, als zuvor. Dazu steigen die Förmlichkeiten, die im Verfahren beachtet werden müssen. In dieser Situation ist die Einschaltung eines erfahrenen und qualifizierten Verteidigers nahezu unerlässlich. Dies gilt für das Revisionsverfahren sogar noch in verstärktem Maße. In der Revision wird die Verhandlung nicht noch einmal wiederholt. Das Oberlandesgericht oder der Bundesgerichtshof als Revisionsgerichte prüfen „nur“ noch, ob es im bisherigen Verfahren oder im Urteil selber zu rechtlichen Fehlern gekommen ist. Dabei müssen in der Begründung der Revision hohe formale Hürden genommen werden. Nur wenn die von der Rechtsprechung entwickelten Formvorschriften peinlich genau beachtet werden, hat der Angeklagte überhaupt die Chance, mit seinen Rügen vom Revisionsgericht gehört zu werden. Die Tätigkeit des Verteidigers im Revisionsverfahren unterscheidet sich dabei so grundlegend von der sonstigen Verteidigung, dass selbst viele erfahrene Verteidiger oft Schwierigkeiten haben, die Voraussetzungen zu erfüllen. Rechtsanwalt Elmar Kirst ist gerade in Revisionsverfahren sehr erfahren. Nicht ohne Grund liegt seine Erfolgsquote deutlich über dem Bundesschnitt.
Präventivberatung für Unternehmen und Privatpersonen (Compliance)
In den letzten Jahren ist in der deutschen Strafjustiz der Trend zu beobachten, wirtschaftliche Vorgänge, die früher als völlig normal angesehen wurden, als Straftaten zu bewerten. Nahezu jedes Geschenk an einen Geschäftspartner steht heute unter Generalverdacht. Eine Insolvenz ohne anschließendes Strafverfahren ist kaum noch vorstellbar. Gleichzeitig ist das heutige Geschäftsleben so komplex, dass in vielen Fällen nur noch schwer abzuschätzen ist, wo überall rechtliche Risiken drohen. Vor diesem Hintergrund wird es für Unternehmen und Geschäftsleute immer wichtiger, mögliche strafrechtliche Problemfelder schon im Vorfeld zu berücksichtigen und die Geschäftsabläufe so zu organisieren, dass Risiken auch in diesem Bereich minimiert werden. Wir helfen Ihnen gerne, die für Ihr Unternehmen relevanten Risiken zu identifizieren und Lösungen zu entwickeln, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.
Vertretung von durch Straftaten Geschädigten (Opfervertretung)
Auch Opfer von Straftaten haben heute vielfältige Möglichkeiten, ihre Interessen in die Strafverfahren gegen die Täter wirkungsvoll einzubringen. Das beginnt mit der Möglichkeit, sich bei seiner Zeugenaussage von einem anwaltlichen Zeugenbeistand begleiten zu lassen, umfasst die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen schon im Strafverfahren, das so genannte Adhäsionsverfahren, und reicht so weit, dass der Verletzte als Nebenkläger ähnliche Rechte hat, wie der Staatsanwalt. Um entscheiden zu können, welche dieser Möglichkeiten in Ihrem Fall die beste ist, und damit Sie Ihre Rechte auch im Prozess effektiv wahrnehmen können, ist ein qualifizierter anwaltlicher Beistand erforderlich. Als erfahrene Strafverteidiger wissen wir genau, welche „Fehler“ der Verletzten und ihrer anwaltlichen Vertreter im Ergebnis nur dem Angeklagten helfen. Wir können Ihnen helfen, diese Fehler zu vermeiden und damit Ihre Rechte und Interessen wirkungsvoller durchzusetzen.
FAQ - häufig gestellte Fragen - Strafrecht:
„Sie haben das Recht auf einen Anwalt. Wenn Sie sich keinen Verteidiger leisten können, wird Ihnen einer auf Staatskosten gestellt.“ Diese „Belehrung“ kennt wohl jeder aus Fernsehkrimis. Leider gilt sie in Deutschland so nicht. Man kann zwar auch in Strafsachen Beratungshilfe bekommen, wenn man keinen Rechtsanwalt bezahlen kann. Damit werden aber auch tatsächlich nur die Kosten für eine erste Beratung vom Staat übernommen. Der Anwalt hat nicht einmal die Möglichkeit Einsicht in die Ermittlungsakten zu nehmen. Eine Kostenübernahme für die eigentliche Verteidigung gibt es nur im Rahmen der sogenannten Pflichtverteidigung. Ob ein Beschuldigter einen Pflichtverteidiger bekommt, hängt aber nicht davon ab, ob er einen Anwalt bezahlen kann. Entscheidend ist allein, ob einer der Gründe vorliegt, bei denen nach § 140 Abs. 1 StPO immer ein Verteidiger hinzugezogen werden muss, beispielsweise wenn der Beschuldigte in Untersuchungshaft ist, oder ob die Angelegenheit in den Augen des Richters schwerwiegend oder kompliziert ist. Das wird in der Regel der Fall sein, wenn bei einer Verurteilung eine Strafe von einem Jahr oder mehr, oder der Widerruf einer laufenden Bewährung droht.
Muss ich hingehen?
In Deutschland muss niemand eine Aussage vor der Polizei machen. Ist man in einem Strafverfahren Beschuldigter, muss man auch gegenüber der Staatsanwaltschaft und bei Gericht keine Aussage machen. Ist man dagegen Zeuge muss man sowohl bei der Staatsanwaltschaft als auch vor Gericht aussagen, es sei denn, man hat ausnahmsweise das Recht, die Aussage zu verweigern, z.B. weil man mit dem Beschuldigten verwandt ist, oder weil man sich mit einer Aussage selber belasten müsste. Auch der Zeuge hat aber das Recht, sich vor seiner Aussage von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
In den meisten Fällen nicht. Insbesondere wenn der Vorwurf lautet, dass man eine vorsätzliche Straftat begangen hat, übernehmen die meisten Versicherungen die Kosten nicht. Etwas anderes gilt häufig in Verkehrsstrafsachen. Es gibt aber auch einige wenige Rechtsschutzversicherungen, die auch die Strafverteidigung abdecken. Hier hilft leider nur ein Blick in den jeweiligen Versicherungsvertrag.